Editorial

Norman WeißORCID: 0000-0002-7866-4814

Universität Potsdam, MenschenRechtsZentrum

Btissam BoulakhrifORCID: 0009-0002-4970-9013

Universität Potsdam, MenschenRechtsZentrum

DOI: https://doi.org/10.60935/mrm2025.30.2.33

Zitation: Weiß Norman / Boulakhrif Btissam, Editorial, in: MRM 30 (2025) 2, S. 86–. https://doi.org/10.60935/mrm2025.30.2.33.

Eingereicht: 27.01.2026 | Akzeptiert: 27.01.2026 | Publiziert: 17.02.2026

Dieses Heft widmet sich dem Themenkomplex der Künstlichen Intelligenz im Kontext des Menschenrechtsschutzes aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Beiträge bauen dabei auf Vorträgen auf, die im Rahmen der Tagung Human Rights and Artificial Intelligence: Addressing Challenges, Enabling Rights vom 7. bis 8. November, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des MenschenRechtsZentrums, präsentiert wurden.

Ruvini Katugaha befasst sich in ihrem Beitrag „Autonomous Weapon Systems and its Fundamental Flaw“ mit der Frage der Regulierbarkeit autonomer Waffensysteme. Ausgehend von deren Auswirkungen auf ausgewählte menschenrechtliche Gewährleistungen sowie bestehenden Regulierungsansätzen arbeitet sie Herausforderungen und Hürden der Regulation heraus.

William Letrone und Tony Cabus analysieren in ihrem Beitrag „International artificial intelligence law to the test of surveillance“ die rechtlichen Rahmenbedingung Künstlicher Intelligenz im Bereich des Datenschutzes. Sie befassen sich hierfür zunächst mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz im Bereich privater und staatlicher Überwachung sowie mit dem Konzept digitaler Privatsphäre. Auf dieser Grundlage untersuchen sie, inwieweit bestehende rechtliche Regelungen einen angemessenen Schutz digitaler Privatsphäre gewährleisten.

In ihrem Beitrag „Responsibility and Accountability for the use of AI in Law Enforcement in the European Union: Lost in Negotiations?“ untersuchen Steven Kleemann und Milan Tahraoui die Anwendung der KI-Verordnung der Europäischen Union im Rahmen der Strafverfolgung. Hierfür analysieren sie den risikobasierten Ansatz der Regulation im Rahmen der Strafverfolgung sowie die Rechenschafts- und Anfechtungsmechanismen in Bezug auf die Nutzung künstlicher Intelligenz.

Manuel Brunner diskutiert schließlich die Implikationen künstlicher Intelligenz auf den Schutz sowie die Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen in seinem Beitrag „The Impact of Artificial Intelligence on the Work of Human Rights Defenders“.

Die freigewordene Stelle im Redaktionsteam konnte das MRZ zum 1. Oktober 2025 mit Frau Btissam Boulakhrif besetzen; sie hat die Entstehung dieser Ausgabe komplett begleitet. Unseren Leser:innen wünschen wir eine erkenntnisreiche sowie anregende Lektüre.