Christian Johann / Roya Sangi (Hrsg.), LkSG: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Handkommentar, erschienen im Nomos-Verlag, Baden-Baden, 2023, 465 Seiten, ISBN 978-3-848-77230-8.

Norman WeißORCID: 0000-0002-7866-4814

Prof. Dr. iur., Permanent Senior Fellow am MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam

DOI: https://doi.org/10.60935/mrm2024.29.2.9

Zitation: Weiß, N. (2024). Christian Johann / Roya Sangi (Hrsg.), LkSG: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Handkommentar, erschienen im Nomos-Verlag, Baden-Baden, 2023, 465 Seiten, ISBN 978-3-848-77230-8.. MenschenRechtsMagazin 29. https://doi.org/10.60935/mrm2024.29.2.9.

Eingereicht: 17.07.2024 | Publiziert: 19.11.2024

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nimmt der nationale Gesetzgeber Unternehmen mit Sitz in Deutschland dafür in Verantwortung, dass entlang ihrer Lieferkette – also im Ausland – völkerrechtlich begründete Menschenrechte und Umweltstandards nicht verletzt werden. Im Einflussbereich entlang ihrer Lieferkette sollen sie darauf hinwirken, dass Rechtsverletzungen vermieden werden. Konkret wird eine Bemühenspflicht statuiert, die menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorbeugen oder diese zumindest mindern soll. Die vorgenannten Risiken bezeichnen Zustände, bei denen aufgrund tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen eines der in § 2 in Bezug genommenen völkerrechtlichen Verbote droht. Um einen solchen Verstoß zu vermeiden, müssen die Unternehmen insbesondere ein angemessenes Risikomanagement einrichten, regelmäßig Risikoanalysen durchführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und ein Beschwerdeverfahren einrichten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Kontrolle und Durchsetzung der Sorgfaltspflichten zuständig. Das Unternehmen muss dem BAFA berichten und ist ihm zur Auskunft verpflichtet, bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten können Geldbußen verhängt und Unternehmen temporär von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Dieser kurze Überblick zeigt, dass das Gesetz verschiedene Gebiete des öffentlichen Rechts, des Völkerrechts und des Zivilrechts zusammenbringt. Dies erfordert ein breit aufgestelltes Team von Autorinnen und Autoren. Der vorlegende Handkommentar wurde von Praktikerinnen und Praktikern verfasst, die zu einem großen Teil für eine große Anwaltskanzlei arbeiten, aber auch in der Industrie und für Nichtregierungsorganisationen tätig sind.

Das Werk wurde im Oktober 2022 abgeschlossen, damit es zum Inkrafttreten des LkSG am 1. Januar 2023 vorlag. Die Kommentierung konnte damit noch nicht auf eine genuine Praxis zum Gesetz selbst zurückgreifen, sondern neben einer Erläuterung der Vorschriften auch vor dem Hintergrund der Gesetzesbegründung die möglichen Implikationen des Gesetzes erläutern. Dabei wird auf die Erfahrung mit vergleichbaren Gesetzen im In- und Ausland sowie hinsichtlich der völkerrechtlichen Dimensionen auf Auslegung und Anwendung der in Bezug genommenen Vorschriften verwiesen. Daneben geht der Kommentar auf die im Schrifttum geäußerten Überlegungen zum Gesetz ein. Die Autorinnen und Autoren versuchen, Streitfragen vorwegzunehmen und die Auswirkungen der zum Veröffentlichungszeitpunkt noch geplanten einschlägigen EU-Richtlinie zu diskutieren. Die Richtlinie ist mittlerweile – leicht gegenüber den seinerzeitigen Entwürfen verändert – in Kraft getreten und auch die nationale Diskussion über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist noch nicht beendet. So hatte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Anfang Juni 2024 im Zuge der Haushaltsberatungen vorgeschlagen, das Gesetz zu „pausieren“, was von Gewerkschaften und Sozialdemokraten abgelehnt wurde.

Der Kommentar ist konzise verfasst und stellt verlässliche Informationen bereit, die dem Erwartungshorizont der Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender entsprechen und geeignet sind, die sich in der täglichen Praxis stellenden Fragen zufriedenstellend zu beantworten.