INTERPOL-Maßnahmen

Möglichkeiten des gerichtlichen Individualrechtsschutzes und Kompatibilität des INTERPOL-Systems mit der EMRK

Autor*innen

  • Jil Stölting Universität Potsdam

DOI:

https://doi.org/10.60935/mrm2024.29.2.11

Schlagworte:

Individualrechtsschutz, EMRK, Internationale Organisationen, INTERPOL, Red Notice, faires Verfahren

Abstract

In der Presse hört man des Öfteren von Personen, die mit einem „internationalen Haftbefehl“ weltweit gesucht werden. Oft verbirgt sich hinter dieser umgangssprachlichen Bezeichnung ein sog. “Red Notice“ von INTERPOL, bei dem es sich, wie es noch zu zeigen gilt, nicht um einen tatsächlichen, verbindlichen Haftbefehl handelt. Betrachtet man jedoch die Eingriffsintensität, die diese Maßnahme mitunter für Betroffene haben kann, ist diese durchaus vergleichbar und ggf. sogar weitreichender aufgrund der nahezu weltweiten Nutzung des INTERPOL-Systems durch die nationalen Behörden. Während mit einem nationalen Haftbefehl gesuchten Personen verschiedene Rechtsmittel und gerichtliches Vorgehen gegen diesen offenstehen, gestaltet sich der Versuch einen “Red Notice“ einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen und ggf. unberechtigte, in die Menschenrechte eingreifende Folgen zu beseitigen für Betroffene deutlich schwieriger. Wie dieser Beitrag zeigen wird, ist es Betroffenen sogar unmöglich in effektiver Weise direkt gegen einen “Red Notice“ und Verhalten INTERPOL’s bei einer möglichen Verletzung von ihren Menschenrechten vorzugehen. Hierbei wird näher untersucht, welche Probleme und Hindernisse zu diesem Ergebnis führen, aber auch welche Möglichkeiten den Betroffenen dennoch bleiben. Ein besonderer Fokus wird hierbei auf die Garantien der EMRK und die Kompatibilität des INTERPOL-Systems mit dieser gelegt.

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Veröffentlicht

2024-11-19

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