Menschenrechtsverletzungen durch Ökozide

Kann ein internationales Verbrechen Schutzlücken schließen?

Autor*innen

  • Lina Ebbecke Justus-Liebig-Universität Gießen

DOI:

https://doi.org/10.60935/mrm2024.29.1.3

Schlagworte:

Ökozid, Internationales Strafrecht, Menschenrechte, Umweltrecht, Umweltschutz, Römisches Statut

Abstract

Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass von 2030 bis 2050 jedes Jahr mindestens 250.000 Menschen an den Folgen des Klimawandels sterben könnten. Bei einer Erderwärmung von 1,5 Grad werden bis 2050 rund 350 Millionen Bewohner*innen von Ballungsräumen unter Wassermangel leiden. Schon in den letzten Jahren hat der Klimawandel zu weltweiten Ernterückgängen um vier bis zehn Prozent geführt. Dazu kommen Extremwetterlagen wie Hochwasser, Stürme und Erdbeben, die schon jetzt die Existenzen von Millionen Menschen bedrohen. Auf die weiteren bevorstehenden Veränderungen ist die Welt laut Expert*innen des International Panel on Climate Changenicht vorbereitet. Trotzdem geht die Eindämmung der Klimakrise und ihrer Folgen in Politik und Wirtschaft nur schleppend voran. In der EU musste für das Verbrenner-Aus ein unzureichender Kompromiss gefunden werden, mit den sogenannten Mercosur-Staaten wird gerade ein Abkommen verhandelt, welches weder auf Klimaschutz noch auf Menschenrechte eingeht und die diesjährige COP geht abermals ohne klare Handlungsimpulse zu Ende. Dabei gefährdet der Klimawandel schon heute grundlegende Menschenrechte. Wer vorsätzlich die natürliche Umwelt schädigt oder zerstört, zerstört Lebensgrundlagen und verletzt so die Menschenrechte, wird dafür aber bisher unzureichend zur Rechenschaft gezogen. Deshalb wird seit einigen Jahrzehnten gefordert, Ökozid als schweres Umweltverbrechen im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs anzuerkennen, um Lücken im Menschenrechtsschutz zu schließen.

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Veröffentlicht

2024-06-12

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