Tierwohl schlägt Religionsfreiheit
Zum Urteil des EGMR in Sachen Executief van de Moslims van België u. a. ./. Belgien, 16760/22 u. a., 13. Februar 2024
DOI:
https://doi.org/10.60935/mrm2024.29.1.6Schlagworte:
Religionsfreiheit, Tierwohl, Schutz der Moral, Leben der EMRK, Entscheidungsspielraum, Verhältnismäßigkeit, „procedural turn“, DeferenzAbstract
Das Besprechungsurteil räumt dem Tierwohl einen zu hohen, der Religionsfreiheit einen zu niedrigen Stellenwert ein. Es greift die zweifelhafte Lehre von der „gesellschaftlichen Grundentscheidung“ wieder auf, zeigt eine unangemessen hohe Achtung gegenüber nationalen Stellen und wendet erstmals, in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung, die Lehre vom „Leben“ der Konvention auf die Einschränkung von Konventionsrechten an, ohne für diese Einschränkung auch nur einen europäischen Konsens feststellen zu können. Zudem vernachlässigt es die Frage der Angemessenheit des Eingriffs
Veröffentlicht
2024-06-12
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Entscheidungsbesprechungen
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