Häusliche Gewalt plus staatliche Duldung gleich Folter

Eine gute Idee, aber eine komplizierte Realität

Autor*innen

  • Victoria Priori Geneva Academy of International Humanitarian Law and Human Rights

DOI:

https://doi.org/10.60935/mrm2024.29.1.1

Schlagworte:

Folter, häusliche Gewalt, Duldung, Sorgfaltspflicht, staatliche Verantwortung, individuelle strafrechtliche Verantwortung

Abstract

Häusliche Gewalt gegen Frauen ist ein weit verbreitetes und allgegenwärtiges Phänomen. Der Grundgedanke dieser Arbeit ist, dass häusliche Gewalt (in ihren extremen Formen) im Rahmen des internationalen Folterstrafrechts betrachtet werden sollte. Insbesondere wird untersucht, wie das Konzept der Duldung, wie es in Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention vorgesehen ist, den Staat und seine Vertreter in Fällen häuslicher Gewalt zur Verantwortung ziehen kann. Während das Konzept der Duldung ein starkes Konzept ist, um die Anwendung der strafrechtlichen Definition von Folter auf häusliche Gewalt zu ermöglichen, sind die praktischen Aspekte eines solchen Ansatzes komplex und lassen viele Fragen unbeantwortet. Letztlich ist das Haupthindernis für eine reibungslose Anwendung von Artikel 1 auf Fälle häuslicher Gewalt nicht das in der Definition enthaltene Erfordernis der Staatlichkeit, sondern der sui generis-Charakter der UN-Antifolterkonvention.

Veröffentlicht

2024-06-12

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen